Brille: Infos zum Thema vom Steuerberater in Nürnberg
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Bildschirm-Arbeitsplätze
Arbeitgeber können hier gegenüber ihren Mitarbeitern großzügig sein. (25.02.2020) mehr lesen …
Brillen für Mitarbeiter steuerfrei
Der Betriebsinhaber kann die Aufwendungen als Betriebsausgabe absetzen, und zwar mit dem Segen des Finanzamtes. (29.11.2016) mehr lesen …
Wir von Schneider und Helmreich sind Ihr Steuerberater in Nürnberg. Wir verfügen über 40 Jahre Erfahrung in der Betreuung und Beratung von Unternehmen aller Größenordnungen. Sie haben Fragen zu diesen Newsbeitrag? Dann kontaktieren Sie uns!
Weitere Themen
Urlaubshilfe Unternehmen Depotübertragung Rückforderung Grundstücksbewertung Hausapotheke Auszahlung Maut Wertpapier Herstellungskosten Steuerrecht Photovoltaikanlage Steuerpflicht Krankenhaus Zweckbetrieb Arbeitnehmer Fachbehandlungen Meldepflicht Haushaltseinkommen Anzahlungsrechnung